Informationen zur Veröffentlichung
Die DZS – Deutsche Zertifizierungsstelle GmbH führt Zertifizierungen im Bereich der Informationssicherheit auf Grundlage der Norm ISO/IEC 27001 durch. Die Unparteilichkeit ist dabei ein wesentlicher Faktor. Hierzu verpflichten sich alle Teilnehmer seitens der DZS zur Unparteilichkeit.
Zur Unparteilichkeit wird in unserem zentralen Risikomanagement und zu jedem Audit überprüft.
Grundlage der Zertifizierung ist die jeweils gültige Fassung der ISO/IEC 27001. Der Auftraggeber hat ein wirksames Informationssicherheits-managementsystem zu implementieren, aufrechtzuerhalten und kontinuierlich zu verbessern. Dies umfasst insbesondere die Durchführung interner Audits sowie regelmäßiger Managementbewertungen.
So läuft Ihre Zertifizierung bei der DZS – Deutsche Zertifizierungsstelle GmbH ab
Melden Sie sich telefonisch unter +49 2163 95 151 68 oder per E-Mail an kundenbetreuung@dzs-cert.de. Wir klären erste Fragen und besprechen Ihr Anliegen.
Sie erhalten ein Basisdatenblatt. Darin definieren Sie auch den Geltungsbereich Ihres Managementsystems – also, welche Bereiche, Standorte und Prozesse zertifiziert werden sollen.
Auf Basis Ihrer Angaben und des Geltungsbereichs erstellen wir ein individuelles Angebot. Nach Ihrer Beauftragung starten wir den Zertifizierungsprozess. Die Kosten für die Zertifizierung richten sich nach dem jeweiligen Auditaufwand sowie weiteren Rahmenbedingungen und sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der DZS geregelt.
Ein Auditor wird ausgewählt und nimmt Kontakt mit Ihnen auf. In einem Vorgespräch werden Ablauf, Termine und der Geltungsbereich gemeinsam abgestimmt und geprüft.
Wir prüfen Ihre Managementdokumentation sowie den definierten Geltungsbereich und bewerten, ob Ihr Unternehmen bereit für das Zertifizierungsaudit ist. Eine punktuelle Umsetzungsprüfung kann erfolgen.
Das Audit wird wie vereinbart durchgeführt Dabei prüfen wir vollständig die Umsetzung Ihres Managementsystems innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs auf Normenkonformität.
Sollten Abweichungen festgestellt werden, erhalten Sie einen Maßnahmenplan. Sie setzen die erforderlichen Maßnahmen um und weisen deren Wirksamkeit nach. Bei Bedarf erfolgt ein Nachaudit.
Eine unabhängige fachliche Prüfung bewertet alle Ergebnisse – einschließlich des Geltungsbereichs. Auf dieser Basis wird die Entscheidung über die Zertifikatserteilung getroffen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihr ISO 27001 Zertifikat mit dem festgelegten Geltungsbereich sowie den Auditbericht.
Damit Ihr Zertifikat gültig bleibt, führen wir jährlich Überwachungsaudits durch. Nach drei Jahren erfolgt eine Rezertifizierung.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen der Zertifizierung:
- alle Anforderungen der zugrunde liegenden Norm zu erfüllen,
- der DZS Zugang zu allen relevanten Informationen zu gewähren, einschließlich Standorten, Prozessen, Dokumentationen, Aufzeichnungen und Personal,
- festgestellte Abweichungen innerhalb vereinbarter Fristen zu beheben,
- relevante Änderungen, die das Managementsystem betreffen, unverzüglich mitzuteilen,
- die Teilnahme von Beobachtern (z. B. Akkreditierungsstellen oder Auditoren in Ausbildung) zu ermöglichen, sofern erforderlich.
Beschwerde- und Einspruchsverfahren
Wir legen sehr großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden. Sollte dennoch Anlass zur Beschwerde oder Einspruch bestehen, möchten wir Ihnen eine einfache und transparente Möglichkeit bieten, uns Ihr Anliegen mitzuteilen. Ihr Feedback hilft uns, unsere Leistungen kontinuierlich zu verbessern. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie eine Beschwerde oder Einspruch einreichen können und wie wir diese bearbeiten.
Entgegennahme
- Telefon: 02163 95151 68
- Homepage: www.dzs-cert.de
- E-Mail: kundenbetreuung@dzs-cert.de
- Eingangsbestätigung
- Weiterleitung an zuständige interne Stelle
Validierung
- Sammlung und Prüfung aller notwendiger Informationen
- Prüfung, ob der Einspruch oder die Beschwerde die Zertifizierungsstelle oder einen zertifizierten Kunden betrifft
Untersuchung
- Prüfung durch unbeteiligte, unabhängige Personen
- Analyse relevanter Informationen und Unterlagen
Entscheidung
- Die Entscheidungen trifft die DZS durch nicht am Sachverhalt beteiligte Personen.
- Je nach Art des Einspruchs oder der Beschwerde, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen und in einem angemessenen Zeitraum umgesetzt.
Kommunikation
- Regelmäßige Fortschrittsberichte an Einspruchs- oder Beschwerdeführer
- Formelle Mitteilung der Entscheidung und der ergriffenen Maßnahmen am Ende des Verfahrens an den Kunden
Tracking und Dokumentation
- Jeder Einspruch oder Beschwerde wird einzeln nachgehalten.
- Es erfolgt eine chronologische Dokumentation.
Korrekturmaßnahmen
- Sicherstellung der Umsetzung von Korrekturen
- Einleitung von Korrekturmaßnahmen zur Ursachenbeseitigung
- Dokumentation der Maßnahmen
Veröffentlichung
- Entscheidung gemeinsam mit Einspruchs- oder Beschwerdeführer und ggf. mit zertifiziertem Kunden, ob und wie Informationen öffentlich gemacht werden.
- Berücksichtigung von Vertraulichkeit, rechtlichen Anforderungen und öffentlichem Interesse.
Aussetzung, Wiederherstellung oder Zurückziehung der Zertifizierung
Die Aussetzung eines Zertifikates ist ein vorübergehender Zustand und muss innerhalb von 6 Monaten beendet werden. Wird der Grund in dieser Frist beseitigt, bleibt das Zertifikat gültig. Andernfalls wird es entzogen und kann durch eine erneute erfolgreiche Zertifizierung wieder erlangt werden.
Eine Aussetzung kann erfolgen, z. B. bei nicht fristgerechten Audits, erheblichen Abweichungen, offenen Zahlungen, Verstößen gegen Regelungen/unzulässiger Gebrauch des Zertifikats, Konkursverfahren, oder auf Wunsch der Organisation.
Ein Entzug erfolgt insbesondere, wenn die Gründe für die Aussetzung nicht innerhalb von 6 Monaten behoben wurden, wesentliche Anforderungen nicht erfüllt sind, die Organisation die Zertifizierung beendet, auf Wunsch der zu prüfende Organisation, Auflösung von Standorten oder die Aktivitäten des Geltungsbereichs werden nicht mehr erbracht.
Die betroffene Organisation wird rechtzeitig informiert und erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme sowie zur Behebung der Ursachen. Entscheidungen über Aussetzungen oder Entzug werden schriftlich mitgeteilt und der Status im öffentlichen Verzeichnis vermerkt.
Erweiterung oder Einschränkung des Geltungsbereichs der Zertifizierung der DZS
Der Geltungsbereich definiert den genauen Rahmen des Managementsystems und konkretisiert den Inhalt des Zertifikats. Änderungen des Geltungsbereichs werden individuell geprüft. Dabei können eine neue Auditkalkulation sowie Anpassungen des Zyklusplans erforderlich sein, auch innerhalb eines Audits.
Für Änderungen muss die zu überprüfende Organisation die folgenden relevanten Informationen im Basisdatenblatt angeben und an die DZS übermitteln:
- Geltungsbereich/Zertifikatstext
- Anzahl der Mitarbeiter (bezogen zum Standort)
- Standorte
- Wesentliche Änderungen an operativen Prozessen im bisherigen Geltungsbereich
- Neue operative Prozesse, die im Geltungsbereich aufgenommen werden
- Das Wegfallen von operativen Prozessen im Geltungsbereich
Zeichennutzungsregeln
Bei Zusammenarbeit mit der DZS sind die Zeichennutzungsregeln laut Dokument “Zeichennutzungsregeln” zu beachten.
Änderungen von Zertifizierungsanforderungen
Die DZS informiert zertifizierte Kunden über relevante Änderungen der Zertifizierungsanforderungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen innerhalb festgelegter Fristen umzusetzen, um die Konformität weiterhin sicherzustellen.
Informationen
Die folgenden Informationen sind öffentlich verfügbar bzw. werden auf Anfrage bereitgestellt:
- Geographische Bereiche, in denen die DZS tätig ist
- Status zu einzelnen Zertifizierungsverfahren
- Name, einschlägige normative Dokumente, Geltungsbereich und geographische Standorte zu zertifizierten Kunden
Wenden Sie sich hierzu bitte an +49 2163 95 151 68 oder per E-Mail an kundenbetreuung@dzs-cert.de